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Kinderdorf “Light of Hope”, Kambodscha

Testament

Was müssen Sie beachten,
wenn Sie spenden wollen.

Viele Menschen scheuen sich, den eigenen Nachlass zu regeln, da die Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod nichts Angenehmes ist. Doch damit wird leider oft die Chance vertan, selbst darüber zu bestimmen, was über das Leben hinaus mit dem eigenen Besitz geschehen soll und wem wir damit etwas Gutes tun.

Mit Ihrem Testament Spuren hinterlassen

Die Frage welche Spuren und Werte wir hinterlassen, wenn wir einmal nicht mehr da sind, beschäftigt uns alle früher oder später einmal.

Mit einem Testament können Sie vorsorgen. Sie können genau festlegen, wem Sie etwas hinterlassen möchten und welche Werte über Ihre eigene Lebenszeit hinaus weiterwirken sollen. So gehen Sie sicher, dass Ihr Nachlass denen zugutekommt, die Ihnen wirklich am Herzen liegen.

Es tut gut zu wissen, dass das eigene Vermächtnis in guten Händen ist und in der Zukunft den eigenen Wünschen entsprechend eingesetzt wird.

Denken Sie daran – Ihr Testament kann über Generationen hinweg helfen und für viele Kinder der Start in ein besseres Leben sein – ein schöner Gedanke.

Im Folgenden möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über einige Regeln und Begrifflichkeiten der Nachlassregelung geben. Wir empfehlen Ihnen jedoch, im Interesse der Rechtssicherheit, auch den Rat eines Notars oder Anwalts einzuholen.

Testament machen

Was geschieht, wenn kein Testament vorliegt?

Über 70 % der Deutschen haben kein Testament verfasst, weil der Gedanke an den eigenen Tod unangenehm ist und lieber auf später verschoben wird.

Doch was geschieht, wenn der Todesfall eintritt und kein Testament vorliegt? In diesem Fall tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese ist strikt geregelt. Ausführliche Information dazu finden Sie in unserem Ratgeber

So viel steht aber fest: Wenn Sie keine Angehörigen haben, fällt Ihr gesamtes Erbe automatisch dem Staat zu.

Gute Gründe ein Testament zu errichten

Wenn Sie ein Testament verfassen, können Sie (unter Beachtung des Pflichtteilsrechts) selbst festlegen, wer wieviel von Ihrem Erbe erhalten soll. So können Sie:

  • bestimmte Vermögenswerte bestimmten Personen zuwenden. 
  • durch eindeutige Regelungen Erbstreitigkeiten verhindern.
  • Ihr Vermögen oder Teile davon einer guten Sache zukommen lassen.
  • steuerliche Nachteile vermeiden.
  • einen Testamentsvollstrecker einsetzen, um die Nachlassabwicklung und gegebenenfalls Nachlassverwaltung sicherzustellen.

Keine Erbschaftssteuer für Non-Profit Organisationen

Gemeinnützige Organisationen sind von der Erbschaftssteuer befreit.

Gemäß § 13 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) entfällt bei Zuwendungen an Organisationen, welche kirchlichen, gemeinnützigen oder auch mildtätigen Zwecken dienen, die Abgabe der Erbschaftssteuer.

Wenn Sie also die CFI Internationale Kinderhilfe Deutschland bei Ihrem Vermächtnis bedenken, fließt Ihr Vermögen direkt in unsere Arbeit für die Kinder.

Mit einer Testamentsspende Kindern Hoffnung schenken

Die gesetzlich vereinbarten Regelungen stimmen oft nicht mit den eigenen Wünschen und Vorstellungen überein – deshalb ist es wichtig sich mit dem Erbfall rechtzeitig auseinanderzusetzen.

Denn häufig sind Personen, die Ihnen nahestehen, nicht erbberechtigt und gemeinnützige Organisationen, die Sie zu Lebzeiten unterstützen und gut finden, bleiben unberücksichtigt.

Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihr Erbe nicht dem Zufall zu überlassen und die gesetzliche Erbfolge zu erweitern oder von ihr abzuweichen.

Mit dem eigenen Testament haben Sie die Möglichkeit, die Arbeit in den Kinderdörfern, mit Ihrem Testament zugunsten von CFI Internationale Kinderhilfe Deutschland zu fördern. So können Sie selbst entscheiden, dass Ihre Grundsätze und Werte, auch über Ihren Tod hinaus Bestand haben sollen. 

Fragen zur Testamentsspende

Im Folgenden möchten wir Ihnen nur einen ersten Überblick über die meist gestellten Fragen geben.
Für eine Rechtsberatung sollten Sie den Rat eines Notars oder Anwalts einholen.

Um selbst entscheiden zu können, welches Familienmitglied welchen Anteil erben soll. Im Fall, dass Sie einen besonderen Teil Ihres Vermögens an bestimmte Personen oder Organisationen vererben möchten, sollten Sie auf jeden Fall ein Testament erstellen. Nur so können Sie selbst entscheiden, wer in welchem Umfang Ihr Erbe werden soll.

Gibt es kein Testament, greift die gesetzliche Erbfolge:
zuerst alle Kinder jeweils zu gleichen Teilen.
Hatte die verstorbene Person keine Kinder, erben die Eltern, falls sie noch leben.
Ansonsten die Geschwister zu gleichen Teilen. Schließlich Onkel und Tanten.
Wenn es gar keine Erben gibt, wird der Fiskus gesetzlicher Erbe.

Ein eigenhändiges Testament ist auch ohne notarielle Beurkundung wirksam, muss aber trotzdem gemäß den §§ 2247 und 2267 BGB bestimmten Formvorschriften entsprechen:
  • Das Testament muss komplett handschriftlich verfasst werden.
  • Es sollte auf eine gute Lesbarkeit des Textes geachtet werden.
  • Es muss immer der Vor- und Nachnamen sowie die korrekte Adresse bei allen genannten Personen bzw. Organisationen angegeben werden.
  • Das Schriftstück muss Ort und Datum, an dem es verfasst wurde enthalten. Liegen mehrere Testamente vor, gilt stets das Testament mit dem jüngsten Datum.
  • Die Unterschrift muss den vollen Vor- und Familiennamen enthalten und lesbar sein.
  • Hat das Dokument mehrere Seiten, müssen die Blätter nummeriert werden.
  • Jede einzelne Seite muss am Ende des Textes eigenhändig unterschrieben werden.
TIPP: Sie können Ihr privates Testament gegen eine geringe Gebühr beim Amtsgericht hinterlegen. Hierbei fallen unabhängig vom Nachlasswert Gebühren an. Dadurch ist gewährleistet, dass Ihr Testament nicht einfach verschwindet, sondern nach Ihrem Tod eröffnet wird.

Sowohl ein Rechtsanwalt für Erbrecht als auch ein Notar können Ihnen dabei helfen ein Testament zu erstellen.
Allerdings kann nur der Notar Ihr Testament auch notariell beurkunden lassen.
Die Kosten beim Notar bemessen sich strikt nach dem Vermögenswert.
Wenn ein Anwalt Ihr Testament für Sie gestaltet, können Sie die Vergütung frei vereinbaren.

Als Berliner Testament wird das Ehegattentestament oder gemeinschaftliche Testament bezeichnet. Hierbei handelt es sich um eine besondere Form der Nachlassregelung, die nur unter Ehepartnern angewendet wird. Das Ehegattentestament bietet eine gegenseitige Sicherheit. Das gesamte Vermögen wird im Todesfall an den anderen Partner vererbt. Hiernach wird der überlebende Ehegatte sogenannter Vollerbe. Der Vollerbe darf frei über das geerbte Vermögen verfügen. Er darf beispielsweise Immobilien verkaufen. Der Vorerbe hingegen ist in seinen Verfügungen beschränkt. Er darf nur mit Zustimmung der sogenannten Nacherben über das Vermögen verfügen.

Erbe

Die vom Erblasser als Erb:innen eingesetzte Personen treten als Rechtsnachfolger:innen in Ihre Fußstapfen. Wenn eine erbberechtigte Person im Testament eingesetzt wird, dann erbt diese alles, was dem Verstorbenen gehört hat. Das können neben den Vermögenswerten auch die Schulden des Erblassers sein.

Sie übernehmen damit sämtliche Rechte und Pflichten und müssen Ihren letzten Willen erfüllen. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet. Es sollte aus Ihrem Testament klar hervorgehen, wen Sie als Erb:in einsetzen. Sie müssen mindestens eine Erb:in benennen.

Vermächtnis

Mit einem Vermächtnis hinterlassen Sie Personen oder Organisationen, also Vermächtnisnehmer:innen Ihrer Wahl, nicht Ihr gesamtes Erbe, sondern zum Beispiel einen genau definierten Geldbetrag, Wertgegenstände, ein Sparkonto oder festgelegte prozentuale Anteile am Erbe, nur um einige Beispiele zu nennen.
Ihre Erb:innen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die von Ihnen angeordneten Vermächtnisse zu erfüllen.
Wer seinen Nachlass spenden und damit eine gemeinnützige Organisation unterstützen möchte, sollte sich daher mit dieser Frage genau befassen. Um den Begünstigten von den üblichen Verpflichtungen als Erb:in und möglichen Schulden zu entbinden, ist das Ver-mächtnis der beste Weg.
Denken Sie daran, das Vermächtnis im Testament konkret als solches zu bezeichnen.

Für die Unwirksamkeit eines Testaments kann es sehr viele Gründe geben.
Die wichtigste Gründen sind:
• Formfehler, wie z.B. nicht persönlich unterzeichnen
• Der Erblasser war zum Zeitpunkt des Erlasses nicht testierfähig war, beispielsweise aus Gründen der Geistesschwäche oder Demenz.
• Das Testament widerspricht nicht ausdrücklich einem früher geschriebenen Testament, Erbvertrag oder Vermächtnis

Wenn das Testament unwirksam ist, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Diese wird nicht immer Ihrem tatsächlichen Willen entsprechen.

Ein Testament kann grundsätzlich jederzeit widerrufen werden. So einfach wie dieser Grundsatz klingt, ist es in der Praxis leider doch nicht. Je nach Art des Testaments müssen strenge Voraussetzungen erfüllt werden, damit der Widerruf wirksam wird. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt oder Notar beraten.

Laden Sie den Testament Ratgeber herunter

Mit unserem Ratgeber erfahren Sie, worauf Sie achten sollten, wenn Sie mit Ihrem Testament etwas Gutes bewirken wollen. Oder sprechen Sie uns direkt an. Ihre Ansprechpartnerin Sonja Neuhaus hilft Ihnen gerne weiter.

Geschäftsführerin CFI Kinderhilfe Deutschland, Sonja Neuhaus

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