FAQs – Häufige Fragen
Es gibt verschiedene Institutionen, die Spendensiegel verleihen, unter anderem das DZI. Diese Institution prüft, genauso wie das Finanzamt, den Jahres- und Finanzbericht. Allerdings erheben sie dafür eine hohe Anmeldegebühr sowie eine Jahresgebühr. Im Falle einer Ablehnung wird diese Entscheidung nicht begründet und die Anmeldegebühr wird nicht zurückerstattet. Da wir vom Finanzamt Wiesbaden geprüft werden und mit dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Wiesbaden, St.Nr. 40 250 54068 vom 29.12.2020 als gemeinnützig anerkannt wurden, reicht uns diese Bescheinigung aus und wir sparen wertvolle Spendengelder, die wir lieber unseren Projekten zukommen lassen.
Wir haben den Status einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH), was dem eines als gemeinnützig anerkannten eingetragenen Vereins (e.V.) im Bereich des Freistellungsbescheids und der Ausstellung von Spendenquittungen vergleichbar ist. In der Praxis ergeben sich aber Vorteile durch die einfachere Handhabung, klarere gesetzliche Richtlinien und die finanzielle Absicherung durch das bei der Gründung einzubringende Stammkapital.
Es gibt zwei Klassifizierungen von Spenden. Die freie Spende und die zweckgebundene Spende. Freie Spenden dürfen für Werbung, Gehälter und andere Administrationskosten ausgegeben werden. Zweckgebundene Spenden kommen unmittelbar dem jeweiligen Projekt zugute, abzüglich eines geringen Verwaltungskostenanteils.