Geldauflagen

Sinnvoll eingesetzte Geldauflagen
Mit Ihrer Geldauflage helfen Sie uns nachhaltig, unsere Arbeit für Waisenkinder und Kinder in Not leisten zu können. Durch Ihre Zuweisung helfen Sie Waisen und verstoßenen Kindern ein richtiges Zuhause zu schenken. Vielen Dank!
Wir garantieren: Zuverlässige Rechenschaft von Anfang an!
CFI Internationale Kinderhilfe Deutschland ist bundesweit in die überregionalen Listen der Oberlandesgerichtsbezirke eingetragen. Wir erfüllen alle erforderlichen Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern:
- fristgerechte Rechenschaft über eingehende und ausstehende Zahlungseingänge
- die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen bei der Verwaltung der Geldauflagen und Bußgelder
- die Einhaltung der Rechenschaftspflichten
- die Mitteilung von Satzungsänderungen, welche die Gemeinnützigkeit betreffen
- Materialien für Ihre Zuweisung (Überweisungsträger mit dem Eindruck "keine Spende" im Sinne des § 10b EStG, Aufkleber mit der Anschrift und Angabe des Geldauflagenkontos, Informationsbroschüre) bedarfsgerecht zu Ihrer Verfügung.
- ein separates Konto, das ausschließlich für Geldauflagenzahlungen zur Verfügung steht (Geldauflagenkonto: Bank für Sozialwirtschaft, Geldauflagenkonto 87 535 02, BLZ 660 205 00)
Danke, dass Sie uns helfen, durch die Zuweisung von Geldauflagen Kindern ein lebenswertes Leben zu ermöglichen.



